AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für sämtliche zwischen der Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH (im Folgenden „B&S“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und allen gewerblichen Kunden („Kunde“ oder „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge gültig, auch falls künftige Verträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten nicht, es sei denn, B&S hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn B&S in Kenntnis entgegenstehender AGB des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2 Leistungsinhalt
2.1 Inhalt und Umfang der einzelnen von B&S zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem im einzelnen geschlossenen Vertrag, insbesondere aus dem schriftlichen Angebot und dessen Anlagen. Im Fall von Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen den Regelungen dieser AGB vor. Mündliche Abreden und Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch B&S in Textform.
2.2 B&S ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
3 B&S-Angebote, Vertragsschluss, Preise, Leistungen
3.1 Alle „B&S-Angebote“ sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Es handelt sich in der Regel also nicht um ein Angebot im Sinne des § 145 BGB. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Ein Vertrag mit B&S kommt zustande, durch Angebot (§ 145 BGB) des Auftraggebers auf Vertragsabschluss zu den im B&S-Angebot genannten Konditionen. Eine Änderung des B&S-Angebots durch den Auftraggeber wird nur Vertragsbestandteil, wenn B&S dem in Textform ausdrücklich zustimmt.
3.3 Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots durch B&S, entweder ausdrücklich oder konkludent mit Beginn der Leistungserbringung.
3.4 Alle B&S-Angebote und Kostenvoranschläge sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung von B&S nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.5 Ist eine Vergütung nicht (vollständig) vertraglich vereinbart, gilt (ergänzend) die am Tag des B&S-Angebots gültige Preisliste. Etwaig anfallende Spesen, Reisekosten etc. werden nach Absprache gesondert berechnet.
3.6 Rechnungen von B&S sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist B&S berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von B&S anerkannt sind.
3.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und Beendigung der Leistungserbringung mehr als drei Monate, ist B&S berechtigt, Preise angemessen anzupassen, sofern sich die kalkulationsrelevanten Kosten (Material, Fremdleistungen, Personal, Energie, Transport) zwischen Vertragsschluss und Beendigung der Leistungserbringung insgesamt nachweisbar um mehr als 3 % verändert haben. Bei Kostensenkungen ist B&S zur entsprechenden Preisreduzierung nicht verpflichtet. Übersteigt die durch B&S vorgenommene Preiserhöhung 10 % des vertraglich vereinbarten Preises, steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zu.
4 Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
4.2 Jede Partei ist berechtigt, einen Vertrag im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund für B&S liegt insbesondere vor, wenn:
4.2.1 der Auftraggeber Waren, Werbemittel oder Vorlagen zur Verfügung stellt, deren Inhalte oder deren Verwendung gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder das Diskriminierungsverbot verstößt;
4.2.2 der Auftraggeber Waren oder Werbemittel trotz Aufforderung in Textform und Nachfristsetzung nicht in einer für die vereinbarte Aktion verwendungsfähigen Form zur Verfügung stellt oder in entsprechender Weise gegen Mitwirkungspflichten verstößt;
4.2.3 über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, der Auftraggeber die Zahlungen einstellt oder vergleichbare Umstände eintreten;
4.2.4 der Auftraggeber wesentliche vertragliche Pflichten trotz Aufforderung in Textform und Nachfristsetzung nicht wahrnimmt oder verletzt.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Auftraggebermaterialien
5.1 Der Auftraggeber hat alle Waren, Werbemittel, Vorlagen, Bilder, Bezeichnungen, Informationen und sonstigen für die Leistungserbringung durch B&S erforderlichen Daten („Auftraggebermaterialien“) kostenfrei und rechtzeitig zu den vertraglich definierten Terminen und in der vertraglich vereinbarten Weise zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gerät B&S insoweit nicht in Verzug. Etwaige Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum der Verzögerung durch den Auftraggeber zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.2 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Auftraggebermaterialien oder der in seinem Auftrag erstellten Waren, Werbemittel und Vorlagen. Er sichert insbesondere zu, dass ihre vertragsgemäße Verwendung keine Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt und nicht gegen wettbewerbs-, lebensmittel-, arzneimittel-, jugendschutz-, datenschutz- oder andere rechtliche Vorschriften verstößt. Eine Prüfpflicht oder Hinweispflicht von B&S auf etwaige rechtliche Bedenken besteht nicht, unabhängig davon, ob es sich um Auftraggebermaterialien oder um im Auftrag des Auftraggebers von B&S erstellte oder beschaffte Materialien handelt. Der Auftraggeber stellt B&S von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, es sei denn, B&S hat die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu vertreten.
5.3 B&S legt dem Auftraggeber die in seinem Auftrag erstellten Materialien vor Verwendung im Rahmen der Leistungserbringung digital zur Freigabe vor. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Materialien. Erfolgt innerhalb einer angemessenen, von B&S gesetzten Frist keine Reaktion, gilt die Freigabe als erteilt, sofern B&S hierauf ausdrücklich hingewiesen hat.
5.4 Die Haftung gemäß Ziffer 7 bleibt unberührt.
5.5 Werden im Rahmen der Leistungserbringung physische Werbemittel wie Plakate, Aufkleber etc. von dem Auftraggeber an B&S geliefert oder durch B&S im Auftrag des Auftraggebers erstellt oder beschafft, können nicht verbrauchte Werbemittel nach Leistungserbringung von B&S vernichtet werden, sofern B&S hierauf hingewiesen hat und die nicht verbrauchten Werbemittel durch den Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen durch den Auftraggeber abgeholt wurden. Eine Versendung der nicht verbrauchten Werbemittel an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung gegen Übernahme der hierdurch anfallenden Kosten.
6 B&S-Materialien
Von B&S oder in ihrem Auftrag erstellte Materialien (Entwürfe, Konzepte, Texte, Grafiken, Layouts, Fotos, Filme, Druckvorlagen u.a.) („B&S-Materialien“) können urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Leistungen darstellen. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte sowie die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken verbleiben bei B&S; eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck, Zeitraum und Verbreitungsgebiet; das Nutzungsrecht wird auf Zahlung der zum Beginn der Nutzung durch den Kunden fällige Vergütung aufschiebend bedingt eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung – insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens – bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und ist in der Regel gesondert zu vergüten. B&S bleibt berechtigt, eigenes Know-how, Standardelemente und die Arbeitsergebnisse als Referenzen zu nutzen.
7 Haftung und Haftungsbegrenzung
7.1 B&S haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.2 In sonstigen Fällen haftet B&S - soweit in Ziffer 7.3 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers - vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 - ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung von B&S für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
8 Schlussbestimmungen
8.1 B&S hat das Recht, den Kunden als solchen öffentlich zu kommunizieren und dafür Marken des Kunden zu verwenden; den Kunden also beispielsweise auf der Website unter Anzeige von Markennamen bzw. -zeichen des Kunden zu benennen. Der Kunde hat das Recht, B&S als Auftragnehmer als solchen öffentlich zu kommunizieren und dafür Marken des Kunden zu verwenden, B&S also beispielsweise im Zusammenhang mit der Bewerbung und Durchführung der Promotion zu benennen Beide Parteien können einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen.
8.2 Diese Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Hamburg.
8.3 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages einschließlich der Änderung dieser Ziffer 8 bedürfen der Schriftform (i. S. d. § 126 BGB), soweit nicht zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle einer nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
8.5 Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.